Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Bundesgesetzblatt - Teil I - G5702
2008
Ausgegeben zu Bonn am 28. November 2008
Nr. 54
Wann braucht Ihr Ofen einen Rußfilter?
Öfen für feste Brennstoffe müssen demnächst Grenzwerte einhalten:
1.) 150 Milligramm Staub pro Kubikmeter Abluft
2.) vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter
(die ab 2015 beim Staub noch einmal auf 20mg / m³ verschärft werden)
Die Pflicht, die Grenzwerte einzuhalten, trifft die alten Feuerungsanlagen schrittweise.
Maßgeblich ist das Datum auf dem Typenschild des Ofens:
1.) 1950 bis Ende1974 oder Datum nicht mehr feststellbar:
Nachrüstung mit Rußfilter oder Außerbetriebnahme bis Ende 2014.
2.) 1975 bis 1984: Frist bis Ende 2017
3.) 1985 bis 1994: Frist bis Ende 2020
4.) 1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung: Frist bis Ende 2024
Alle nach Inkrafttreten der Verordnung verkauften Öfen müssen eine Typprüfung überstehen, bei der nachgemessen wird, ob eine Anlage die neuen Grenzwerte sowie Mindestwirkungsgrade einhält.
Bei vielen neuen Öfen ist das bereits der Fall.
Käufer sollten darauf achten, dass sie vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhalten.